Stand Juli 2023
1. Anwendung unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Geschäftsbeziehungen uns, der P&G International Trading GmbH mit Sitz in Berlin, und unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“), die über den Fernabsatz/e-commerce unseres online-Shops über die Internetpräsentation https://p-g-berlin.de/shop („online-Shop“) zustande kommen, gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB können Sie über diesen Link https://p-g-berlin.de/unsere-agb/ abrufen.
Für alle Verträge, die NICHT im Fernabsatz/e-commerce (vgl. Vorbemerkungen) geschlossen werden, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-nicht-online“), die Sie unter diesen Link abrufen können: https://p-g-berlin.de/unsere-agb/ .
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Besteller Unternehmer
(§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen eines Bestellers erkennen wir nicht an; sie werden für uns nur wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Datenschutzerklärung, die Sie unter diesem Link abrufen können: https://p-g-berlin.de/datenschutz.
2. Vertragsabschluss Fernabsatz/e-commerce:
2.1 Der Besteller kann aus dem Sortiment der von P&G International Trading GmbH in dem online-Shop dargestellten Waren auswählen und diese über den Button „+“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Die Präsentation der Produkte in dem online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung, Bestellungen aufzugeben. Es kommt daher kein Kaufvertrag mit Eingang der Bestellung bei uns zustande. Über den Button „Jetzt Kaufen“ gibt der Besteller einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen, etwa durch das Anklicken des „X“, um die Ware aus dem Warenkorb zu löschen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch mit seinem Antrag als Vertragsbestandteil akzeptiert hat.
2.2 Alle Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Preise und Mengen werden erst durch Lieferbenachrichtigung oder, sofern der Kunde keine Lieferbenachrichtigung wünscht, durch die Lieferung bestätigt. Im letzteren Fall sind die Angaben im Lieferschein maßgeblich. Für die Berechnung sind grundsätzlich die am Tag der Bestellung im online-Shop geltenden Preise, Mengen und Gewichte maßgebend. Preisirrtümer bleiben aber vorbehalten. Sofern P&G Sie über einen Preisirrtum informiert, haben Sie – sofern der korrekte Preis für Sie ungünstiger sein sollte – die Wahl, ob Sie die betroffenen Artikel zu dem korrekten Preis beziehen oder die Bestellung für Sie kostenfrei stornieren sollten. Mengenangaben sind ungefähre Angaben. Wir sind berechtigt, bei Gewichts-Artikeln Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 15% mehr oder weniger vorzunehmen.
2.3 Zur Vereinbarung der Beschaffenheit unserer Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind.
2.4 Nach Eingang der Bestellung schicken wir dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail („Auftragsbestätigung“) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.5 Sollte ein vom Besteller bestellter Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge vorrätig lieferbar sein, wird P&G International Trading GmbH dem Kunden nach Möglichkeit einen Ersatzartikel anbieten. Die Information über den Ersatzartikel im Sinne von Art.14 der Verordnung (EG) 1169/2011 kann der Kunde über die Webseite www.p-g-berlin.de jederzeit kostenfrei einsehen. Dem Kunden steht es frei, das Angebot über den Ersatzartikel anzunehmen. Nimmt er den Ersatzartikel an, kann der Besteller aus der Tatsache, dass der Ersatzartikel nicht der ursprünglich bestellten Ware entspricht, keine Ansprüche ableiten.
2.6 Die Transportkosten und Versandkosten werden bei der Bestellung automatisch anhand der Tarife des liefernden Transportunternehmens bzw. Spediteurs berechnet. Bei Empfang der Ware sind die Lieferscheine zu quittieren und dem Fahrer bzw. Spediteur auszuhändigen, alternativ erfolgt die elektronische Unterschrift auf dem digitalen Handheld des Fahrers bzw. Spediteurs.
2.7 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt (u. a. Streik, Betriebsstörungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Kriegsgefahr, Krieg) oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Lieferung
3.1 Die Bezahlung des Kaufpreises der Ware muss vor der vollständigen Lieferung der Ware erfolgen, einschließlich der Versandkosten.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Der Kaufpreis ist ohne Abzug mit Rechnungslegung fällig.
3.5 Geraten Sie mit Zahlungen des Kaufpreises in Rückstand, so kann P&G noch nicht ausgeführte Lieferungen ohne weitere Erklärungen stornieren und Sie von der Belieferung ausschließen. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs.
4. Lieferung
4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Angegebene Lieferfristen und -termine sind in jedem Falle unverbindlich, falls wir nicht im Einzelfall ausdrücklich die Verbindlichkeit mindestens in Textform (E-Mail) bestätigt haben. Fixgeschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung.
4.3 Es steht P&G nach eigenem Ermessen frei, die Belieferung durch einen fremden Spediteur oder in anderer Weise durchzuführen.
4.4 Wir kommen nicht vor Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Kriegsgefahr, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Sie unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung informiert haben und Ihnen unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen durch Sie gilt als Verzicht auf Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn Sie die Verspätung nicht innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Ablieferung rügen. Wir verpflichten uns, Sie auf dem Lieferschein oder in der Begleitmail, mit der wir Ihnen diesen übersenden, auf diese Folge besonders hinzuweisen. Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, insoweit Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des vorangegangenen Satzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten sind.
4.5 Mit der Übergabe der Ware erhalten Sie einen schriftlichen Lieferschein. Den ordnungsgemäßen Empfang der Ware bestätigen Sie oder ein/e von Ihnen beauftragte/r Mitarbeiter/in elektronisch auf einem PDA oder im Fall einer Funktionsstörung des PDA auf dem vorgenannten Lieferschein. In diesem Zusammenhang sind Sie verpflichtet, die Temperatur von kühlpflichtigen Produkten gemeinsam mit dem Fahrer zu überprüfen. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift ebenfalls, dass die Produkttemperatur in Ordnung ist. Sie dürfen nur kühlpflichtige Lebensmittel annehmen, deren Temperatur in Ordnung ist, bei eventuellen Abweichungen wird der von uns beauftragte Fahrer die betroffenen Produkte wieder mitnehmen.
4.6 Aus allgemeinen lebensmittelrechtlichen und aus hygienischen Gründen nehmen wir keine frischen Lebensmittel, gekühlte Lebensmittel und Tiefkühlware zurück.
4.7 Die Versandkosten für den Transport und die Retoure sind hierbei von Ihnen zu tragen, Versandlabel sind ggf. von Ihnen zu erstellen und zu bezahlen.
5. Gewährleistung
5.1 Im Falle von Reklamationen sind festgestellte Schäden (z. B. Transportschäden) an der gelieferten Ware unverzüglich per E-Mail unter shop@p-g-berlin.de oder ersatzweise schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Mängelansprüche von Ihrer Seite setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Rügen müssen ebenfalls unverzüglich per E-Mail unter shop@p-g-berlin.de oder ersatzweise schriftlich uns gegenüber erhoben werden. Unverzüglich bedeutet in der Regel:
– bei der Belieferung mit Frisch- und Tiefkühlware innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung der Ware
– bei der Belieferung mit sonstigen Waren innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung der Ware
– bei trotz ordnungsmäßiger Untersuchung der Ware nicht erkennbarer Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch acht Tage nach Anlieferung der Ware.
Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht besteht auch nicht, wenn Sie die Ware unsachgemäß behandelten. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen Ihnen die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
a) Ist die Ware mangelhaft, beschränken sich Ihre Ansprüche bei Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung für Sie unzumutbar ist. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von uns verweigert, können Sie den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.
b) Das Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist.
c) Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich Ihr etwaiges Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für Sie unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind von Ihnen darzulegen.
5.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
6. Schadenersatz und Haftung
6.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen– ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Zusammenarbeit bei (behördlicher) Beanstandung
Die Zusammenarbeit mit Ihnen bei eventuellen lebensmittelrechtlichen, eichrechtlichen, produkthaftpflichtrechtlichen und produktsicherheitsrechtlichen Beanstandungen, insbesondere behördlicher Art, wird wie folgt geregelt:
Sie informieren uns unverzüglich über alle Details. Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von P&G gelieferten Waren Proben ziehen, haben Sie darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche Bestätigung über die Probeentnahme ausstellt. Sie verzichten nicht gegenüber dem Probenehmer auf das Hinterlassen einer amtlichen Gegen- oder Zweitprobe. Sie veranlassen, dass Ihre Mitarbeiter/innen und Gehilfen/innen etc. amtliche Probennahme Protokolle nicht gegenzeichnen. Sie geben den Vertretern der Überwachungsbehörden, insbesondere auch dem Lebensmittelkontrolleur, keinerlei Auskünfte oder Angaben zur Sache. Auf Ihr Aussageverweigerungsrecht als Inverkehrbringer von Lebensmitteln wird verwiesen. Vielmehr erfolgen Auskünfte oder Angaben zur Sache gegenüber den Behörden nur in enger Abstimmung mit dem von uns beauftragten Rechtssachverständigen und gemäß dessen Empfehlung. Sie sind sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgerecht und möglichst lange haltbar zu verwahren, P&G unverzüglich über die Probeziehung zu informieren und uns eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln. Schäden, die P&G durch die Nichtinformation über eine Probeziehung oder die unsachgemäße Lagerung der Gegenprobe entstehen, tragen Sie. Falls P&G dies wünscht, stellen Sie uns unverzüglich eine eventuell amtliche hinterlassene Gegen- oder Zweitprobe zur Untersuchung durch einen von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen zur Verfügung. Sie teilen den wesentlichen Inhalt des behördlichen Verdachts und der behördlichen Untersuchungskriterien mit. Wird im Zusammenhang mit einem unserer Produkte auch gegen Sie ermittelt, weisen Sie den von Ihnen beauftragten Rechtsberater zur engen Kooperation mit unserem Rechtssachverständigen an. In jedem Fall verschaffen Sie uns bei Beanstandungen unserer Ware eine vollständige Dokumentation über Transport- und Lagerbedingungen der Ware bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher. Dies dient zur gemeinsamen Feststellung des Umfangs der jeweiligen Haftung im konkreten Einzelfall. Sie gewährleisten, dass wir bei Ware, die Sie uns zur Verfügung stellen wollen, vorab die von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen repräsentative Stichproben und Untersuchungen durchführen können. Dies dient der gemeinsamen Feststellung und Antwort auf die Frage, ob eine Rücknahmepflicht besteht. Bei einem mündlichen oder schriftlichen behördlichen Verkaufsstopp, Verkaufsverbot, Reexportverbot oder der Absicht eines Verkaufsstopps, einer Rücknahme oder eines Rückrufes einschließlich der öffentlichen Warnung werden Sie nicht ohne engstes Zusammenwirken mit uns Verteidigungsmaßnahmen durchführen, Erklärungen abgeben oder verbindliche Sachverhalte schaffen.
Wir schließen die Übernahme von gegen Sie oder Ihre Erfüllungsgehilfen verhängten Geldbußen, Geldstrafen oder Verfahrens- und Beratungskosten, auch wenn dies im Zusammenhang mit unserer Ware erfolgt, aus.
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Falls eine Kaufpreisforderung durch Saldoziehung untergehen sollte, gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Forderung aus dem Saldo (Kontokorrent- Eigentumsvorbehalt).
8.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haften Sie für den uns entstandenen Ausfall.
8.3 Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten bzw. weiter zu verkaufen; treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Sie auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung oder Verarbeitung in der Weise, dass Ihre Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Sie uns anteilmäßig Miteigentum übertragen. Sie verwahren das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
9.1 Der Vertrag unterliegt ausdrücklich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet auch bei ausländischen Vertragspartnern keine Anwendung, außer wir stimmen dem schriftlich zu.
9.2 Erfüllungsort der Lieferung und ihrer Zahlungen ist Berlin, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich zu fassen.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und seiner Beendigung ist der (Geschäfts-)Sitz der P&G International Trading GmbH in Berlin. Sollten Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist Berlin ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn Sie nach Abschluss dieses Vertrags Ihren (Geschäfts-)Sitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nehmen. Wir haben jedoch auch das Recht, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der sonstigen mit Ihnen geschlossenen schriftlichen Lieferungsvereinbarungen nicht rechtswirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des nicht rechtswirksamen Teils gilt das als vereinbart, was der rechtsgeschäftlichen Absicht der Parteien, wie sie insbesondere in diesen Allgemeinen Belieferungsbedingungen zum Ausdruck gelangt ist, in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke.
10. Schlussklausel
Die Kommunikation mit unseren Vertragspartnern erfolgt in der Regel per E-Mail oder auch telefonisch. Soweit über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Erklärungen wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferbenachrichtigungen hinaus vertragliche Vereinbarungen jeder Art geschlossen und rechtsgeschäftliche Erklärungen jeder Art mit beabsichtigter Wirkung für die wechselseitigen Rechte abgegeben werden sollen, bedürfen diese ebenso wie Änderungen bereits getroffener vertraglicher Abmachungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Belieferungsbedingungen der Schriftform oder mindestens einer elektronischen Signatur (z. B. per Adobe Sign). Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.